Das DIJuF informiert über Voraussetzungen und Umfang des Rechtsanspruchs U3

70 Thesen zum Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren

Zum 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot für ihre Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.

In 70 Thesen klärt nun das DIJuF (Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.) Interessierte über den Umfang und die Grenzen des Rechtsanspruchs U3 auf.

Welche Voraussetzungen müssen für das Bestehen sowie die Erfüllung des Rechtsanspruchs vorliegen?
Die 70 Thesen können auf der Homepage des DIJuF nachgelesen werden.